Polizei überwachte Fansozialarbeiter bewusst – über 50 Eingriffe in Privatsphäre

via https://jule.linxxnet.de/index.php/2017/06/olizei-ueberwachte-fansozialarbeiter-bewusst-ueber-50-eingriffe-in-privatsphaere/

Über mehr als drei Jahre ermittelten die Polizeibehörden in Leipzig erfolglos gegen eine vermutete kriminelle Vereinigung in der linken Szene der Stadt Leipzig. Laut der Antwort auf meine neue Kleine Anfrage (Drucksache 6/9719) wurde dabei auch ein Fansozialarbeiter im vollen Bewusstsein seiner sensiblen Tätigkeit in der sozialen Arbeit mit jungen Menschen überwacht.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen 14 Personen wurden insgesamt 52 Kommunikationsereignisse erfasst, die dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Im November 2016 war das Ermittlungsverfahren gegen 14 Personen aus Leipzig wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ohne Ergebnisse eingestellt worden. Danach trat die Dimension der Überwachungsmaßnahme zutage. Auch die Arbeit des Fansozialarbeiters war als Unterstützung krimineller Aktivität fehlgedeutet und überwacht worden. Insgesamt waren etwa 240 Personen von den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen betroffen.

Juliane Nagel, Leipziger Abgeordnete und Sprecherin der Linksfraktion für Datenschutz, erklärt dazu:

Auch wenn die politischen Verantwortungsträger wohl gern Gras über die Sache wachsen lassen würden: Die Aufarbeitung dieser ausgeuferten Überwachungsmaßnahme steht weiterhin aus. Es darf nicht sein, dass Unschuldige über drei Jahre heftige Einschnitte in ihre Privatsphäre hinnehmen mussten und sich am Ende herausstellt, dass diese Eingriffe zu Unrecht getätigt wurden. Sächsische Behörden waren hier von einem Ermittlungseifer gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten getrieben, der rechtsstaatliche Grenzen vollkommen außer Acht ließ. So wurde auch ein Fansozialarbeiter ausgespäht, obwohl den Behörden bekannt war, dass er eine besonders geschützte Tätigkeit ausübt; auch ein Rechtsanwalt sowie Journalisten wurden überwacht. Auf Basis reiner Vermutungen wurden die Beschuldigten zu einer „kriminellen Bande“ erklärt und ohne Rücksicht auf Verluste Einblicke in Privat- und Arbeitsleben genommen.

Auch dieser Fall zeigt: Der Paragraph 129 StGB wird immer wieder als Schnüffelparagraph missbraucht – in Sachsen besonders dann, wenn das linke politische Spektrum ins Visier genommen wird.

Pressemitteilung, 23. Juni 2017

Nach oben scrollen