Camps und Hausordnungen – eine Infoseite

In einer gelungenen Kooperation mit unseren Kreis- und Stadträt*innen in den Landkreisen und Städten in Sachsen können wir präsentieren: eine Ampel-Analyse zu Hausordnungen von Geflüchtetenunterkünften! Warum? Weil es Hausordnungen von Sammelunterkünften – den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wie der Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen – sind, die den Menschen das Leben schwer machen.
 
Klar wird: kein einziges Mal konnte die Farbe “grün” vergeben werden. Das heißt, Zimmerdurchsuchungen finden ständig statt und damit Verstöße gegen Artikel 13 Grundgesetz, der den Schutz der Wohnung garantiert. Menschen werden aus der Unterkunft geworfen, weil sie gegen die Hausordnung verstoßen haben sollen. Nicht mal der alltägliche Verzehr von Lebensmitteln ist immer möglich. An Gewaltschutzkonzepten mangelt es und wenn es sie gibt, sind sie oft zum Haare raufen. Die Mindeststandards vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF erfüllen sie nicht.

Mit dieser Seite geben wir nun allen Aktiven in Sachsen, Geflüchteten, Berater*innen, Ehrenamtlichen, Stadt- und Kreisrät*innen eine Grundlage um zu erfahren, wie der Stand der Grundrechte bei Ihnen vor Ort ausschaut. Und: wir zeigen, wie gegen restriktive Hausordnungen und damit Camps per se vorgegangen werden kann.

Auf dieser Infoseite stellen wir wir bereit…

  1. Die Ampelanalyse
  2. Alle Hausordnungen der kreisfreien Städte und Landkreise
  3. Alles, was ihr benötigt, um selber juristisch und politisch aktiv gegen die Camps zu werden
  4. Unsere #CampTours
  5. Einen kurzen Hintergrund: Was sind Camps?
  6. Wofür wir stehen: dass Unterbringungspolitik zu Wohnungspolitik wird!

Aber: lange Rede kurzer Sinn, hier zunächst die

I. Ampelanalyse:

Es zeigt sich: gerade die sächsische Hausordnung ist besonders restriktiv. Alles rot, außer einmal gelb beim Gewaltschutzkonzept, das, again, den Namen nicht verdient. Bezüglich der Kommunen bestehen starke Variationen. Einige haben eine Hausordnung für alle Gemeinschaftsunterkünfte, andere spezifisch für jede einzelne eine andere.

II. Alle Hausordungen der Landkreise, kreisfreien Städte und des Freistaats…

…hier für die eigene Recherche und das Aktivwerden verlinkt:

III. Lager Watch – Werdet selber aktiv! 

Zunächst: in Sachsen ist schon etwas Vorarbeit geleistet worden, damit die Hausordnungen angegriffen werden können. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V., das Antidiskriminierungsbüro e.V. und der Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig. haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Jurist Martin Wiesmann führt darin aus:

„Solche Grundrechtseingriffe sind nur in Justizvollzugsanstalten haltbar. Dort geschehen sie auf Basis eines parlamentarisch verabschiedeten Gesetzes. Hausordnungen können intensive Eingriffe nicht rechtfertigen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind verfassungsrechtlich hinten und vorne nicht haltbar. So, wie die Hausordnung ausgestaltet ist, wird regelmäßig gegen Art. 13 Grundgesetz verstoßen – dem Schutz der Wohnung.“

Martin Wiesmann im Rechtsgutachten “Hausordnungen in Aufnahmeeinrichtungen”, veröffentlicht am 26. Mai 2021 auf einer Pressekonferenz von Antidiskriminierungsbüro Sachsen, Sächsischem Flüchtlingsrat und Leipziger Initativkreis: Menschen.Würdig.

Soweit, so klar der Handlungsbedarf. Wie kann das Rechtsgutachten nun praktisch angewendet werden? Im Grunde ist es ganz einfach, denn bereits eine Zimmerdurchsuchung ist die Grundrechtsverletzung. Alles, was hierfür benötigt wird, ist Folgendes:

  • eine möglichst genaue Beschreibung/ Rekonstruktion des Vorgangs, bei dem in Grundrechte eingegriffen wurde –> unterschrieben mit den folgenden Inhalten:
    • Wo genau (Zimmer, Tor, Hof, etc.)?
    • Wer (Sozialarbeiter*innen, Security, …) und wie viele?
    • Wann?
    • Was ist geschehen?
    • Wie lange dauerte der Vorfall?
    • Welche Begründung wurde für den Grundrechtseingriff gegeben?
    • Das Ganze sollte auf eine halbe bis eine ganze A4-Seite passen, mehr Aufwand ist es nicht.
  • Verfahrensvollmacht für eine*n Anwält*in –> wir sind mit einem Anwalt in Kontakt, der zu diesen Verfahren informiert und gewillt ist, sie vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht in Sachsen zu führen. Schreibt uns dafür an camptours@linxx.net.

Get started!

Lager Watch ist eine bundesweite Kampagne [https://lager-watch.org/], die sich das Ende aller Lager in Deutschland zum Ziel gesetzt hat. Die Hausordnung wurde dafür als gute Angriffsfläche kristallisiert. Deswegen: werdet selber aktiv, wartet nicht auf uns! Die Menschenrechtsverstöße gehen uns alle an. Was könnt IHR tun? Dazu wird im Aufruf der Kampagne Folgendes geschrieben:    

“Wie anfangen?

  • Erkundigt euch, wo bei euch das nächste Lager steht. Das kann eine Aufnahmeeinrichtung des Landes sein, möglicherweise aber auch eine große Gemeinschaftsunterkunft in der Verantwortung eurer Stadt oder eures Landkreises. 
  • Tretet mit den Bewohner*innen in Kontakt! Sprecht mit ihnen, gebt ihnen eine Stimme, veröffentlicht Videos, Interviews, unterstützt Bewohner*innen dabei, sich zu organisieren und Forderungen aufzustellen!
  • Dokumentiert Grundrechtseingriffe wie das Durchsuchen von Zimmern, gewalttätige Securities, Sanktionen wie ein Hausverbot und weiter. Sprecht mit den Betroffenen darüber, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. 
  • Organisiert euch die Hausordnung des jeweiligen Lagers! Das ist in einigen  Bundesländern beispielsweise über Kontakte in die Lager gelungen –  Hausordnungen müssen ausgehangen werden. Oder gewinnt Abgeordnete oder Stadt-/ Kreisrät*innen und legt ihnen Anfragen an Stadt oder Landesregierung nahe, in denen ihr die Veröffentlichung der Hausordnung verlangt. Möglicherweise hat auch der Flüchtlingsrat eures Bundeslands  bereits Hausordnungen recherchieren können.
  • Initiiert selber Rechtsgutachten zur jeweiligen Hausordnung!
  • Bringt die Kritik in die Presse! Vermittelt Geflüchtete an Journalist*innen, damit sie direkt berichten können, was hinterm Lagerzaun vor sich geht. 
  • Macht mit Aktionen, Kundgebungen, Flashmobs, Social-Media-Kampagnen auf die Zustände im Lager aufmerksam. 
  • UND  NICHT ZULETZT: Schließt euch unserem bundesweiten Vernetzung an um einen Überblick zu bekommen, was anderswo gilt, welche Strategien in anderen Kommunen oder Bundesländern gefahren werden. “

IV. linXXnet #CampTours

Das erste Video von #CampTours. Im Interview: Ibrahim, Bewohner von Dölzig Camp.

Wir haben #CampTours gestartet! Mohsen und Mark aus dem linXXnet fahren zunächst vor die Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen und sprechen mit den Menschen, gehen auf ihre Rechte ein und wie sie sie durchsetzen können. Denn: in einem repressiven System wird dies ganz bewusst von Behörden und Betreibern nicht unternommen, ja, Verantwortlichkeiten werden gar verschleiert. So ist vielen Bewohner*innen in Dölzig nicht bewusst, dass sie sich an die Landesdirektion wenden müssen – nicht an die Malteser – wenn sie beispielsweise einen Antrag einreichen wollen. Und: die Hausordnungen sollen angegriffen werden. Dafür ermutigen wir Menschen, Klagen gegen Grundrechtsverstöße – durch die Hausordnung legitimiert – einzureichen.
Alsbald werden wir uns auch mit den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen beschäftigen :)) Alle Videos gibt es hier:        https://www.youtube.com/watch?v=R2Bz-5NMbEI

V. Hintergrund: Was genau sind die Camps?


Derzeit unterhält der Freistaat Sachsen zehn Aufnahmeeinrichtungen. Aktuelle Belegungszahlen stellt der Sächsische Flüchtlingsrat auf Basis von Jules Kleinen Anfragen im Landtag zusammen:

Weitere Grafiken, auch zur dezentralen Unterbringungsquote oder zu Abschiebungen, gibt’s hier. Jule richtet zu zahlreichen weiteren Aspekten der Lagerunterbringung immer wieder Fragen an die Staatsregierung, zum Beispiel zu besonderer Schutzbedürftigkeit, zu Schulungen von Mitarbeiter*innen oder dem Verhältnis von Landesdirektion und Lager-Betreibern. Ihr habt spezifische Rechercheinteressen und erhofft euch Antworten in den Anfragen? Schreibt uns unter camptours@linxx.net.

Regulär können Menschen für die Zeit ihres Asylverfahrens – wenn sie abgelehnt werden auch darüber hinaus – bis zu 18 Monate verpflichtet sein, im Camp zu bleiben. Bei Menschen aus Staaten, denen eine “schlechte Bleibeperspektive” unterstellt wird, können das sogar bis zu 24 Monate sein.


Wenn denn der begehrte “Transfer” in eine(n) der 13 Landkreise oder kreisfreie Städte vonstatten gehen, kann ein böses Erwachen folgen. Denn eine Wahl, wohin die Menschen transferiert werden, haben sie nicht. Und: es kann sein, dass die Person in eine Gemeinschaftsunterkunft verlegt werden. Das kann, muss nicht schlimm sein. Einige Gemeinschaftsunterkünfte bestehen aus abschließbaren Apartments mit eigener Küche und Bad. Andere sind jedoch, wie die Aufnahmeeinrichtungen, nicht anders zu bezeichnen denn als Lager.

VI. Dann muss Unterbringungspolitik zu Wohnungspolitik werden!

Grundsätzlich fordern wir, dass auch Geflüchtete in einer eigenen Wohnung leben können, vom ersten Tag ihrer Ankunft an. Eine eigene Wohnung bietet die notwendige Privatsphäre und ist essentielle Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Soziale Betreuung wird schon heute in vielen Landkreisen und Kommunen auch dezentral oder/und Anlaufstellen im Sozialraum angeboten. Allein die Stadt Leipzig versteht in Sachsen unter “dezentraler Unterbringung” übrigens das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit eigenem Mietvertrag.

Die Entwicklung der dezentralen Unterbringungsquote – mit Vogtland als langjährigem Spitzenreiter und Bautzen als ewigem Schlusslicht – hier: